| Das Gebiß |
| Geschrieben von Administrator | |
| Samstag, 11. März 2006 | |
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Das Gebiß des Deutschen Schäferhundes
Der vorletzte Milchprämolar des Oberkiefers und der letzte Milchprämolar im Unterkiefer arbeiten zusammen und bilden die Reißzähne. Die Milchzähne sind graziler und spitzer geformt als die bleibenden Zähne und häufig leicht bläulich gefärbt. Jeder Zahn besteht aus Zahnkrone, Zahnwurzel und Zahnhöhle. Das Milchgebiß hat insgesamt 28 Zähne, es fehlen hier die Prämolaren 1 (4 Stück) und die Molaren (10 Stück), die nur einmal für das bleibende Gebiß heranwachsen.
Zahnwechsel
Der Zahnwechsel ist bei unserem Hund ein komplizierter Vorgang, der auch bestimmt nicht schmerzfrei ist. Da auch die Milchzähne vollständig ausgebildete und - besonders am Fangzahn - bemerkenswert lange Wurzeln besitzen, müssen diese durch den Druck der nachwachsenden Zahnkeime der zweiten Bezahnung resobiert, das heißt aufgelöst werden. Wahrscheinlich wird dieser Vorgang auch durch spezielle Freßzellen unterstützt. Die Milchzahnwurzel wird also von innen und außen abgebaut, bis der Zahn seine Verankerung im Zahnfleisch und im knöchernen Zahnfach verliert und ausfällt. Der Zahnwechsel beginnt meist im Alter von dreieinhalb Monaten und ist in der Regel mit sechs Monaten bei unserem Hund abgeschlossen. Der Zahnwechsel beginnt mit den Schneidezähnen, dann erscheinen die Prämolaren 1, die keinen Milchzahnvorläufer haben und nur einmal ausgebildet werden. Nacheinander erscheinen die Molaren (auch kein Milchzahnvorläufer) und dann werden die Prämolaren gewechselt. Die Fangzähne brauchen auf Grund ihrer langen Wurzeln besonders lange zum Ausfallen und es kommt auch häufig vor, daß der Milchfangzahn (blauverfärbt und wackelig) noch vorhanden und daneben bereits der bleibende Fangzahn durchgebrochen ist. Doch so kleine Defekte werden auf natürlichem Wege innerhalb kurzer Zeit von selbst behoben. Während des Zahnwechsels kann es auch durchaus zu einer kurzfristigen Unausgeglichenheit des Scherengebisses kommen, das sich in der Regel nach Abschluß des Zahnwechsels und nach Fertigwuchs des bleibenden Gebisses von selbst wieder reguliert. Bleibende Fehler am Scherengebiß, Über- oder Unterbiß, werden mit Zuchtverbot geahndet, denn hier ist die Gefahr der Vererblichkeit gegeben.
Jeweils links und rechts im Oberkiefer:
Jeweils links und rechts im Unterkiefer:
Zahnfehler (angeborene Zahnunterzahl)
Zahnverlust
Dieser Bereich wurde 1996 von der Mitgliederversammlung neu geregelt!
Neue Regelung bei der Beurteilung von Zahnverlust! Die Voraussetzung dafür ist jedoch, daß das ehemalige Vorhandensein gesunder, kräftiger Zähne bzw. eines einwandfreien Scherengebisses ohne fehlerhafte, gerade Zahnleiste der Schneidezähne zweifelsfrei nachgewiesen wird und auf der Ahnentafel bestätigt ist. Gemäß der gültigen Zuchtschauordnung, Punkt 4.3. sind für die Ahnentafeleintragung eines Zahnfehlers nachstehende Unterlagen vom Eigentümer vorzulegen: 1. Vorlage einer Röntgenaufnahme in Verbindung mit einem Attest eines vom SV zugelassenen HD-Tierarztes oder eines Tierarztes für Tierzahnheilkunde. Auf der Röntgenaufnahme müssen zumindest Teile der Zahnwurzel oder das Zahnfach nachgewiesen werden.
2. Vorlage des Körscheins, in dem Zahn- und Gebißstatus bei der Ankörung festgehalten wurde. |
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Das Gebiß
Das Milchgebiß
Insgesamt befinden sich also im bleibenden, vollständigen Gebiß 42 Zähne, 20 im Oberkiefer und 22 im Unterkiefer. Am deutlichsten ausgeprägt und auch am größten sind hiervon die Fangzähne und die Reißzähne (im Oberkiefer sind dies: der vierte Prämolar, im Unterkiefer: der erste Molar).

